Von Danijela LaMommy Redaktion Teilen Teilen Einen Schwangerschaftsabbruch als Verbrechen zu brandmarken, verletzt das fundamentale Recht von Frauen auf körperliche Selbstbestimmung. Es missachtet ein Menschenrecht und gefährdet das Leben von Frauen. Inhalte Anzeigen 1 TERRE DES FEMMES e.V. fordert daher die ersatzlose Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch 2 Weltweit beobachten wir eine Verschlechterung der Situation für ungewollt Schwangere. TERRE DES FEMMES e.V. fordert daher die ersatzlose Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch TERRE DES FEMMES begrüßt, dass der absurde § 219a von der Bundesregierung gestrichen wurde, und erwartet nun die im Koalitionsvertrag angekündigte „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die „Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches“ prüfen soll. Sieh dir diesen Beitrag auf Instagram an Ein Beitrag geteilt von TERRE DES FEMMES e.V. (@terre.des.femmes) TERRE DES FEMMES fordert die Möglichkeit für alle ungewollt Schwangeren, Zugang nicht nur zu qualifizierten Informationen zu bekommen, sondern auch zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch – und zwar ohne Stigmatisierung und ohne jegliche behördlichen oder gesetzlichen Hürden. Auch ÄrztInnen, die diese durchführen, brauchen Schutz vor Anfeindungen. Eine Abschaffung des § 218 aus dem StGB würde auch die Versorgungslage für ungewollt Schwangere verbessern, denn aktuell sind die Methoden des Schwangeschaftsabbruchs nicht im Lehrpensum für angehende GynäkologInnen vorgesehen. In Niederbayern zum Beispiel gibt es aktuell nur eine einzige Praxis, die Abbrüche durchführt. Weltweit beobachten wir eine Verschlechterung der Situation für ungewollt Schwangere. In den USA wurde am 24. Juni „Roe v. Wade“ gekippt – ein katastrophaler Wendepunkt, am selben Tag, an dem in Deutschland §219a gestrichen wurde – und auch in anderen Ländern hat sich die Lage für die reproduktiven Rechte von Frauen in jüngster Zeit verschlechtert. Einen Überblick finden Sie hier. Im EU-Land Polen ist es lebensgefährlich, ungewollt schwanger zu sein. Auch Frauen, die aus der Ukraine nach Polen geflüchtet sind und durch Vergewaltigung als Kriegswaffe schwanger wurden, können in Polen keinen legalen und sicheren Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. TERRE DES FEMMES hat in jahrelanger Arbeit zu diesem Thema Expertise zur Lage der reproduktiven Rechte von Frauen in Deutschland gesammelt. Share
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